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Honorargestaltung

Es ist mir ein besonderes Anliegen, meinen Mandanten eine flexible, faire und nachvollziehbare
Honorargestaltung anzubieten. Dabei kann Ihre Angelegenheit wahlweise nach Stundensatz, nach einzelnen Leistungen (nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz) oder pauschal als vorab vereinbarter Fixpreis abgerechnet werden. Da jedes Rechtsproblem einzigartig ist, muss auch die Honorierung an den Einzelfall angepasst werden können.

Für viele Menschen ist die Sorge vor hohen Anwaltskosten eine Hürde auf dem Weg zu ihrem Recht.
Im Rahmen der Erstberatung, werden wir Ihr Rechtsproblem, allfällige Lösungsansätze sowie die ungefähren Kosten der Rechtsangelegenheit erörtern können.

Kosten Erstberatung 150 Euro inkl. 20 % Mehrwertsteuer

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